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Finanzlexikon: girokonto

girokonto

Das Girokonto (Aus dem Ital. Giro = Kreis, wegen der Möglichkeit das Geld "Kreisen" zu lassen.) ist ein Konto zur Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs.

Früher wurden Löhne und Gehälter bar ausbezahlt. Mieten und sonstige Kosten wurden mittels Bargeld beglichen. Noch in den 1950er Jahren gab es die so genannte Lohntüte. Unter dem Druck der Banken, die die Arbeitgeber von den Vorteilen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs überzeugt hatten, wurde jeder Bürger in dieser Zeit mehr oder weniger gezwungen, sich ein Konto einzurichten. Anfangs waren die Kosten für den Kontoinhaber kaum spürbar. Zwischenzeitlich haben die Banken und Sparkassen recht phantasievoll die Kontogebühren deutlich erhöht und häufig den Service verringert.

In der heutigen Zeit, in der der Sicherheit eine immer größere Rolle beigemessen wird, werden Zahlungen häufig bargeldlos abgewickelt. Hierfür dient in erster Linie das Girokonto, das aus dem Alltag des Geldverkehrs nicht mehr wegzudenken ist. Zahlungen werden zu Gunsten und zu Lasten des Girokonto gebucht.

Ein Girokonto wird in einem Kreditinstitut geführt. Auf dem Girokonto kann ein so genannter Dispositionskredit gewährt werden.

Der Kontoinhaber kann über das Girokonto mittels Barabhebungen, Bareinzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge verfügen. Die Aufträge können schriftlich, per Telefon oder Online-Banking erfolgen.

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